Öffnungszeiten & Eintritt

Öffnungszeiten

Montag
   Geschlossen
Dienstag
   10 - 17 Uhr
Mittwoch
   10 - 17 Uhr
Donnerstag
   10 - 18 Uhr
Freitag
   10 - 17 Uhr
Samstag
   10 - 17 Uhr
Sonntag
   14 - 18 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage 2023

Karfreitag, 07.04.
   Geschlossen
Ostersamstag und Ostersonntag
08.04. und 09.04
   Geöffnet, s. normale Öffnungszeiten
Ostermontag
   Geschlossen
Tag der Arbeit, 01.05.
   Geschlossen
Christi Himmlefahrt, 18.05.
   Geöffnet, s. normale Öffnungszeiten
Pfingstsamstag und Pfingssonntag
27.5 und 28.5.
   Geöffnet, s. normale Öffnungszeiten
Pfingstmontag, 29.05.
   Geschlossen
Fronleichnam, 08.06.
   Geöffnet, s. normale Öffnungszeiten
Tag der Deutschen Einheit, 03.10.
   Geschlossen
Allerheiligen, 01.11.
   Geschlossen
24.12. - 01.01.
   Geschlossen
 

Eintritt

Dauerausstellung
frei

 

Sonderausstellung Julia Schily-Koppers
frei

 

Sonderausstellung Schützen
5 € (2,50 € ermäßigt)

Ermäßigungen & Freier Eintritt

Ermäßigung:

Die allgemeine Ermäßigung beträgt 50 %.

Das ermäßigte Eintrittsgeld kann in Anspruch genommen werden von

  •     Schülerinnen und Schülern ab 18 Jahre
  •     Auszubildenden
  •     Studierenden
  •     Freiwilligendienstleistenden
  •     Arbeitssuchenden mit Leistungen nach ALG I
  •     Schwerbehinderte (Grad der Behinderung von mindestens 50%) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung (soweit erforderlich Begleitperson gegen Nachweis frei).


Freien Eintritt haben

  •     Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  •     Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende im Rahmen des betreuten Schulunterrichts, sofern sie als Gruppe zum Besuch angemeldet sind
  •     Studierende der Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, sofern sie als Gruppe angemeldet sind
  •     Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM) und des Deutschen Museumsbundes, die sich als solche ausweisen
  •     Inhaberinnen und Inhaber eines Presseausweises
  •     Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten und sich entsprechend ausweisen

Bild © Stadt Borken / Hesener.